Beglaubigte Übersetzungen


Eine Übersetzung wird erst mit einer Beglaubigung amtlich.

 

Für Übersetzungen, die in Deutschland benötigt werden, genügt eine Beglaubigung durch den Übersetzer. Es wird keine zusätzliche Überbeglaubigung benötigt.

 

Wird die Übersetzung hingegen im Ausland (z.B. Rumänien, Moldau) verwendet, benötigt diese zusätzlich zur Beglaubigung eine Apostille bzw. eine Legalisation, die beim zuständigen Gericht zu beantragen ist. In meinem Fall ist es das Landgericht Würzburg.

Gerne übernehme ich auch die Beantragung einer Apostille / Legalisation für Sie.

 

Weitere Informationen über Beglaubigungen und Apostillen erhalten Sie hier.